bei einem örtlichen Fest habe ich selbst gemachten Quittenwein(u.a.) ausgeschenkt und auch flaschenweise abgegeben.
Das Gesundheitsamt hat bei einer Begehung eine Flasche mitgenommen.
Nun kriege ich einen Bußgeldbescheid über 55€ weil
a) der Geschmack nicht ok gewesen sei (s.Text unten)
und
b) der Wein statt ausgewiesener 12% satte 13,84% hatte. (0,84% über Toleranzgrenze)
Der Wein war geschmacklich grenzwertig, aber trinkbar - ist über's Jahr noch deutlich nachgereift. Wir haben Kunden auch stets vor Kauf probieren lassen.
Zum Geschmack schreibt das Amt:
'bereits zu Beginn deutlich adstringierend, verhalten fruchtig, mit deutlicher Fruchtsäure und im Abgang adstringierend und bitter. Neben einem Bodensatz war der Geruch nicht reintönig und stechend.' => für den Verzehr durch Menschen ungeeignet
Nun meine Fragen:
- Welcher der Punkte war beim Bußgeld gravierender?
Ist die geschmackliche Beurteilung nicht sehr subjektiv? Ersetze adstringierend durch säurebetont/trocken und bitter durch gerbstoffreich, dann hört sich das ganze doch ganz ok an. Bzgl. Bodensatz habe ich dazugelernt und den Alkoholgehalt kann ich sicher genauer bestimmen.
Sollte nicht der Umfang der Charge (~30 Flaschen) berücksichtigt werden?
Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen?
Oder bin ich hier mit einem blauen Auge und einer Lektion noch ganz gut davon gekommen?
Viele Grüße