Zuviel Wein

Weinballons, Fässer usw.
Metmacher
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Zuviel Wein

Beitrag von Metmacher »

allso

9 kg Wasser
3,3 kg Honig regionl bedingt wald und blütenhonig
1 kg Apfelsaft selber gebrest
22 g kristalisierte zitronensäure
4 g hefenährsalz
20 g weizenmehl

und dann gären lassen
Birgit
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Beitrag von Birgit »

Als Met deklarieren kannst Du es nicht. Da Du Apfelsaft verwendet hast, ich persönlich glaube das Weizenmehl nach den Leitsätzen auch nicht erlaubt ist. Also wenn, hast Du einen Honigfruchtwein gemacht, der natürlich entsprechend deklariert werden muß. Ob der Zusatz von Weizenmehl bei weinähnlichen Getränken überhaupt erlaubt ist, solltest Du dich bei einem Lebensmittelrechtler informieren, auch über die korrekte Deklaration. Ich bin mir nämlich nicht sicher ob es sich um einen Honigwein mit Fruchtsaft handelt oder um einen Honigfruchtwein.

Da Du 300l ja wohl in mehreren Ballons zubereitet hast und wenn ich das Recht richtig verstehe für jeden Ballon eine amtliche Abfüllanalyse brauchst, beraten die Labore bei dem "Auftragsvolumen" sicher auch.

Gruß Birgit

PS: Das ist meine persönliche Interpretation der derzeitigen Rechtslage.....
Aus dem Feuerquell des Weines, aus dem Zaubergrund des Bechers,
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nach dem eig'nen Wert des Zechers, nach des Trinkenden Begabung! (Friedrich von Bodenstedt)

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Beitrag von Metmacher »

Hallo Birgit danke für die info was meinst du wenn ich beim nächsten ansatz das weizenmhl und denn apfel weglasse aber was nehme ich dann als ersatz für denn apfel
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fibroin
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Beitrag von fibroin »

Wenn ich die gewerbliche Metproduktion richtig verstanden habe, dann darf der Met mit festgelegtem Gewichts-Verhältnis Wasser-Honig 2:1 hergestellt werden. Trübstoffe sind nicht erlaubt und Säuerung nur geringfügig mit Citronensäure. :|

Eine ganz unglückliche Gärkombination. Nicht umsonst sind gekaufte Mete von keiner guten Qualität. :shock:

Wir Hobbygärer haben es besser, aber dürfen unser Produkt nicht so recht veräußern :(
Wenn du dich wohlfühlst, mache dir keine Sorgen. Das geht wieder vorbei.
Birgit
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Beitrag von Birgit »

Ich hab mal Met streng nach meiner Gesetzesinterpretation gemacht. Er gärte nur auf einem Magnetrührer vernünftig und schmeckte zum Schluß total langweilig. Genau wie gekaufter Met aus dem Supermarkt. Da ich nach eingehender Beschäftigung mit der Rechtslage für mich keinen Weg sehe Wein mit Gewinn zu verkaufen, habe ich die Sache nicht weiter verfolgt.

Gruß Birgit
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Beitrag von Metmacher »

Hallo ich habe mich gestern nochmal mit denn gesetzestexten befast das mit dem mischungsverhältniss ist richt aber es heist höchstens 2 teile wasser du kannst es auch 1:1 machen so sagt es das gesetz
Birgit
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Beitrag von Birgit »

Du kannst bei 2:1 schon das Problem haben, daß die Gärung nicht einsetzt. Bei 1:1 zu Beginn, ohne Trübstoffe, würde ich darauf Wetten abschließen :(

Allerdings steht im Gesetz nicht, das man den gesamten Honig schon zu Beginn im Ansatz haben muß, also darf ich auch hier mit der Nachzuckermethode arbeiten. Das vom Gesetz verursachte Problem ist die Säurezugabe und die Trübstoffzugabe. Was ich noch mal ausprobieren wollte, ist die Tanninzugabe. Vielleicht akzeptiert die Hefe das als Trübstoff :-x

Gruß Birgit
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Beitrag von Metmacher »

Hallo hier steht das honigwein aus einem teil honig und höchstens 2 teilen wasser bestehen darf ohne zugabe von zucker so zwei punkte weiter im gesetz sthet ich schreibe ab " Weiterverarbeitete Erzeugnisse werden aus den Erzeugnissen der Nummern 1 bis 13 unter Verwendung von Wasser und Zuckerarten sowie von Fruchtsäften und/oder Fruchtsaftkonzentraten, auch aus anderen als bei der Geschmacksangabe erwähnten Fruchtarten und ggf. anderen Getränken hergestellt. " so steht es geschriben honigwein wird im gesetz im punkt 12 aufgefürt
Birgit
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Beitrag von Birgit »

Klar, das ist dann aber kein Met mehr.

Gruß Birgit
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Beitrag von Metmacher »

Hallo Birgit ich habe nochmal sehr intensiv gesucht und habe auch was gefunden du brauchst kein tannin zu nehmen habe ein rezept von 1804 gefunden und da wird Hopfen als Trübstoff verwendet und Hopfen ist auch in der Lebensmitelverordnung zulässig

[Dieser Beitrag wurde am 28.04.2006 - 17:00 von Metmacher aktualisiert]
Birgit
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Beitrag von Birgit »

Ist mir klar, deshalb haben wir ja auch viele Rezepte mit Gewürzen. Aber Hopfen verändert Charakter und Geschmack schon stark.

Gruß Birgit
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Metmacher
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Beitrag von Metmacher »

Ja es wird auch nur von etwa 20 - 40 g auf 10 liter gesprochen und nach dem ersten mal abziehen soll man aromatischen Honig ca. 1,5 kg nochmal dazugeben
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