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Weinrecht Italien

Verfasst: 07 Januar 2013 13:29
von pantalica
Moin,
ich habe vor zwei Jahren ein kleines Weingrundstück in Süditalien erworben. Die Jahresproduktion liegt zwischen 250 und 350 Litern.
Meine Frage dazu: Was muß ich beachten, wenn ich diesen Wein nach Deutschland bringe und vielleicht an Freunde verschenken will. Der Wein dürfte dann doch nicht nach dem deutschen Weinrecht beschränkt sein, oder?

Weinrecht Italien

Verfasst: 07 Januar 2013 21:58
von 420
Hallo pantalica,

es tut mir leid, aber da und auch bei anderen Rechtsthematiken kann ich Dir nicht weiter helfen. Frage doch einfach mal eine Behörde in Deutschland, die dafür zuständig ist. Sie wird Dir mit Sicherheit Auskunft geben.

Grüße

Weinrecht Italien

Verfasst: 07 Januar 2013 22:15
von Fruchtweinkeller
Meines Wissens ...und ich bin kein Jurist und kann hier keine verbindliche Aussage dazu treffen... muss man sich natürlich ans deutsche Weinrecht halten wenn man den Wein "in Umlauf" bringt, genau wie alle anderen Hobbywinzer auch. Die Menge dürfte keine Rolle spielen.

Weinrecht Italien

Verfasst: 08 Januar 2013 17:07
von Tompson
... und - nicht, daß ich über die "neuen" inner-EU-lichen Bestimmungen Ahnung habe - aber gibt es innerhalb EU Staaten nicht auch bestimmte Einfuhrbeschränkungen? Meine Kenntnisse orientieren sich eher in Richtung Treibstoff aber mit Alolo war da auch was ...
Meine Skrupel wären verschwindend gering aber ich würde mich erstmal belesen, bevor ich an offizielle Adressen mich wende. Sonst zahlst Du am Ende Zoll auf Geschenkware :schlecht: