Verkehrsbezeichnung für Weine

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Hellsaw
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Verkehrsbezeichnung für Weine

Beitrag von Hellsaw »

Hallo !

Das mein Waldmet (Met aus Waldhonig, Apfelsaft und Wasser) streng nach Weingesetz nur ein "Honigwein mit Fruchtsaft" ist, damit habe ich mich nun abgefunden.

Aber wie sie es z.b. mit dem Hollunderblütenwein aus ?
Ist der denn überhaupt noch ein Fruchtwein ?
Es wurden ja keine Früchte verwendet, nur Blüten.
Oder macht das keinen Unterschied ?

Aber mein größtes Problem bei der Einordnung meiner Weine in die Lietsätze für Weinähnliche Getränke macht mir mein Colawein, da dieser dort (verständlicherweise) nicht auftaucht.

Doch was ist denn nun mein Colawein ? Mit Wein hat er ja streng genommen, nichts zu tun. Außer einigen Äpfeln für die Säure und Gäraktivität ist ja nur Cola enthalten. Damit entfällt ja die Bezeichnung Fruchtwein, da der Anteil an Früchten sehr gering ist.

Ein Weinmischgetränk muss aber aus mindesten 50 % Wein bestehen und das ist bei dem Colawein auch nicht der Fall.

Habt ihr noch eine Idee unter, welcher Kategorie auch immer, ich den Wein einordnen könnte ?


Vielen Dank schonmal !

Hellsaw
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Josef
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Beitrag von Josef »

Ganz ehrlich: Keine Ahnung. ?-|
Aber wissen tät ich es auch gern. :-x
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Vielleicht ist das ein "weinähnliches" Getränk?

Aber da ich die Weine nicht in Umlauf bringe mache ich mir da auch keinen großen Kopp drum. Das verhindert Kopfknoten ?-|
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Hellsaw
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Beitrag von Hellsaw »

Fruchtweinkeller hat geschrieben: Vielleicht ist das ein "weinähnliches" Getränk?
Nunja die Weinähnlichen Getränke untergliedern sich in :

Erzeugnisse mit Honig

Honigwein,Met
-> bestehend aus einem Drittel Honig und zwei Dritteln Wasser, ohne Zugabe von Zucker
-> enthält mindestens 5,5 % alc.
(letztere Angabe gilt für die meisten Weine)

Honigwein mit Fruchtsaft
-> bestehend aus Honigwein, Wasser und Fruchtsaft

Honigfruchtwein
-> bestehend aus einer Mischung aus Fruchtwein und Honigwein


Erzegnisse aus Früchten


Fruchtweine
-> besteht aus anderen Früchten als Äpfeln oder Birnen, es darf Zucker, sowie Wasser verwendet werden.

Fruchtdessertweine
-> ist ein Fruchtwein, der mindestens 12 % Alkohol aufweist

Beerenweine
-> besteht ausschließlich aus Beeren
-> sollte aber dennoch ein Fruchtwein/Fruchtdessertwein sein.

(Apfelwein, Birnenwein, Orangenwein zählt extra -> sind keine Fruchtweine sondern Moste, soweit ich weiß)


Weiterverarbeitende Erzeugnisse

Paragraph 1.G.9.

"[...]-wein - Mischgetränk enthält mindestens 15 Volumenprozent Erzeugnisse aus Äpfeln bzw. birnen und/oder anderen Früchten und/oder Honig."


Das trifft doch auf den Colawein zu, oder ? ?-|
Insofern ich 15 % Apfelsaft mit reinmische. Und das sollte ja nicht allzusehr den Geschmack beeinflussen.


Quelle : Leisätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke

[Dieser Beitrag wurde am 14.06.2012 - 10:35 von Hellsaw aktualisiert]
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Da wirst du wohl sicherheitshalber die Behörde deines Vertrauens befragen müssen ?-|
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Beitrag von Hellsaw »

@ Fruchtweinkeller

Die Behörde meines Vertrauens ?

Ich hoffe du meinst nicht das Lebensmittelaufsichtsamt, dieses hat mir nur bei nachfragen wegen Verkehrbezeichnungen immer wieder betont das diese das wichtigste überhaupt sei.

Dennoch hatte dort niemand den Hauch von Ahnung wie das bei Wein praktisch auszusehen hat.

Da frag ich mich wirklich, was diese sogenannten "Weinkontrolleure" denn den ganzen Tag tun.

Man gab mir schließlich noch den Tip einen Anwalt zu fragen :|

Naja, wenn die "Met Onkels" (Anspielung auf diesen met shop) dieser Welt ihren Wein bezeichen wie sie wollen, dann schient das wohl gang und gebe zu sein.
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Hellsaw hat geschrieben:Man gab mir schließlich noch den Tip einen Anwalt zu fragen
Das wäre auch mein nächster Rat gewesen :/

Ich gehe davon aus dass einige Anbieter im Netz und auf Märkten bildlich gesprochen mit 1 1/2 Beinen im Knast stehen :-x
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