Aber muss man die Bepflanzung auch bei der LWG melden?
Gleiches bei den Tafeltrauben:http://www.lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/17208/ hat geschrieben:Hobbypflanzungen sind der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau bis zum auf die Pflanzung folgenden 31. Mai mittels des Formblatts "Änderungsmeldung zum Rebflächenverzeichnis der Weinbaukartei" zusammen mit einem Flurkartenauszug, in dem der Umfang der Pflanzung markiert ist, zu melden. Dies gilt auch für die Rodung einer solchen Anlage und den Bewirtschafterwechsel.
Ist das jetzt wirklich so, dass ich es melden muss, wenn ich meine Reben anpflanze, oder habe ich das falsch verstanden?http://www.lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/17662/linkurl_0_11_0_2.pdf hat geschrieben:Die Anpflanzung von Tafeltrauben unterliegt der Melde- und Registrierungspflicht.
Der LWG ist mittels dafür vorgesehenem Formular das Grundstück unter Angabe von
Bewirtschafter, Gemarkung, Flurstücksnummer, Gesamtfläche, Pflanzjahr und Rebsorte
zu melden. Die bepflanzte Fläche ist bei Pflanzung nur auf Teilflächen eines Flurstücks in
eine Planskizze des Flurstücks einzuzeichnen und der Meldung beizufügen.
gruß
Marius