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Distille

Verfasst: 09 August 2011 08:51
von Deichfermenter
moin,

hat jemand mit solchen anlagen erfahrung:
herstellerangebote.de/index.php? … cts_id=389

ist ja hoffentlich nur noch eine frage der zeit, bis
man in D auch legal in kleinen mengen mal brennen darf

gruß
deichfermenter

Distille

Verfasst: 09 August 2011 10:49
von matzl0505
Moin,
Erfahrung aus Dtl wohl eher nicht, weils da eben verboten ist.
Aber vllt meldet sich ja jemand aus dem Ausland.
Was mir nur auffällt:
Für so viel Geld würde ich so ein billig aus Kochtöpfen hergestelltest Teil nicht kaufen.
www.hbs24.de/contents/de/d339_al … nlage.html

gruß
Marius

Distille

Verfasst: 09 August 2011 11:09
von JasonOgg
@Matzl0505, wie kommst Du zu der Meinung "billig"?

Es gibt gute und schlechte Kochtöpfe, vielleicht sehen die auch nur so aus, weil man an die Gefäße Henkel gemacht, die hat der Alambic auch. Dort sind die Behälter nur bauchig und sehen daher nicht so wie Kochtöpfe aus. Ansonsten ist ersterer deutlich aufwändiger gestaltet und auch doppelt so groß. Daher halte ich den Preis im Vergleich zu dem kleineren nicht für überhöht,
auch wenn er mir zu teuer wäre ;)

Distille

Verfasst: 09 August 2011 12:27
von Deichfermenter
naja, die qualität lässt sich aus der entfernung schlecht einschätzen, genausowenig, wie bei der kupfer-distille.

wenn man die ganzen teilen sonst zusammensucht (sieht aus wie ein dampfentsafter) und dann noch die zeit
reinrechnet für recherche und zusammenbau, finde ich den preis okay. und ich bin kein bastler.

nur der kauf ist anonym wohl kaum möglich, so dass der
die offiziellen informiert sind und dann gibts wohl
ärger, in welchem umfang auch immer...
welch ein schwachsinn... :schlecht:

Distille

Verfasst: 09 August 2011 16:28
von Neugierer
Hallo !
Deichfermenter hat geschrieben: :
jemand mit solchen anlagen erfahrung:
herstellerangebote.de/index.php? … cts_id=389
:
man in D auch legal in kleinen mengen mal brennen darf

Die reden da in der Beschreibung von 20 Liter,
wie kommen die denn da drauf ?

In D legal Alkohol destilieren ?
Da wird sich an der gegenwärtigen SItuation wenig ändern,
bei einer europaweiten Klösung müßten die Skandinavier mit ziehen, da tut sich nix.
Es besteht ja auch kein Handlungsbedarf (Druck) !

Gruß
neugierer ...
... war in A schon zweimal bei Jemanden, der dort das Recht und die Möglichkeiten des brennen hat.
... und imkert, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Distille

Verfasst: 09 August 2011 17:17
von Fruchtweinkeller
Es kann auch gut passieren dass der Zoll an der Tür klopft wenn man eine Destille kauft und diese nicht anmeldet.

Distille

Verfasst: 09 August 2011 22:36
von geognost
Und das unerwartete Klopfen könnte auch einsetzen, wenn der Erwerb im Ausland stattgefunden hat. Man glaubt gar nicht wie klein Europa ist ... :-x

Distille

Verfasst: 09 August 2011 22:45
von Fruchtweinkeller
Ja, irgendwo (nicht in diesem Forum) hatte irgendwer mal von solchen Fällen berichtet...

Distille

Verfasst: 09 August 2011 22:54
von geognost
Ja leider sind nicht nur unsere Glasballons so schön durchsichtig ... :twisted:

Distille

Verfasst: 10 August 2011 09:27
von Deichfermenter
ja, fragt sich in welchem umfang sich steuernachzahlung und "strafe" bewegen.
wäre mit laienhaften rechtsverständnis eigentlich ein lächerlicher verstoss. aber recht und verstand haben ja wenig miteinander zu tun... :schlecht:

Distille

Verfasst: 10 August 2011 11:36
von Zecke
Hi,

habe mal was zu diesem Thema in ein anderen (Brennerforum) gefunden. Kann aber leider nicht garantieren, ob die Infos korrekt sind:
Brennerforum hat geschrieben: Hallo!

Mit Interesse verfolge ich so manche Beiträge hier im Forum... Vor allem weil ich beim Zoll bin ;)

Also, hier die möglichen Kosequenzen bei der Anschaffung einer z.B. Pott - Destille (ebay...):

Verdacht der Ordnungswidrigkeit:
Verstoss gegen die Anzeigepflicht: § 45 Abs. 1 BranntwMonG i.V.m. § 229 Abs. 1 BO - m.E. dürfte die Strafe bei ca. 100,- Euro liegen (wenn kein Branntwein hergestellt worden ist)

Verdacht auf Steuerhinterziehung (§ 370 AO):
Wurde mit einem "illegal" angeschafften Brenngerät bereits Branntwein hergestellt und man ist bspw. Stoffbesitzer, so macht man sich dem Tatbestand der Steuerhinterziehung schuldig, da davon auszugehen ist, dass Wissen und Wollen gegeben ist (Vorsatz).

Übrigens: Es ist sehr leicht festzustellen, ob man Branntwein mit diesem Gerät hergestellt hat!

Ach noch etwas: Wer ein solches Gerät anschaffen möchte, der sollte ziemlich vorsichtig sein, bzw. nicht in Deutschland wohnen. Alle Onlineportale (ebay) bzw. Verkäufer müssen die Käuferdaten heraus geben...
Was die Folge daraus ist, kann bestimmt der eine oder andere (den ich bspw. letzte Woche "besucht" habe) erzählen...

Also: Es lohnt sich keinesfalls ein Brenngerät anzuschaffen, da die Zollbehörde unterstellen kann, dass ununterbrochen Branntwein mit diesem Brenngerät hergestellt worden ist (Urteil des BFH) - ziemlich schnell geht es hier um viel Geld: Strafe allein: mind. 1000,- Euro - Steuerschaden von bspw. 5000,- Euro kommt noch hinzu).

Also, viel Spaß beim "Schwarzbrennen"

Ich freue mich schon, dass ich den nächsten besuchen kann!

Viele Grüße,

Zöllner
Hier noch ein Link auf SüdKurier Artikel.

Gruß
Zecke

Distille

Verfasst: 10 August 2011 12:18
von Deichfermenter
naja, der link zur zeitung ist ja ein ziemlich krasser
fall und hätte mit den vielleicht 5 litern, die ein
kleinstbrenner im jahr herstellt wenig zu tun.

ob der typ tatsächlich beim zoll ist oder so wichtig
macht ist noch was anderes...