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Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 17 Oktober 2009 11:59
von Fruchtweinkeller
In dem von mir verlinkten Thread (bitte mal anklicken) ist wiederum ein Link zu einem aktuelleren Dokument der LWG. Dieses Dokument beantwortet auch deine Frage.

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 17 Oktober 2009 18:26
von Traubenstolz
Danke Fruchtweinkeller, nun bin ich auf dem aktuellen Stand. 1 ar ist nicht viel, da haben ja nur 50 Stöcke Platz.

Gruß
Traubenstolz

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 17 Oktober 2009 19:56
von Dreizehn
Traubenstolz hat geschrieben:(1)...dass irgendjemand bei einem Hobbywinzer nachmißt oder nachzählt...
(2)...wenn man die Reben auf 2 verschiedenen Grundstücken anpflanzt?...
(1) Eigentlich nicht, aber man wundert sich, schau mal hier:
www.news.de/politik/837906776/29 … sterben/1/

(2) Kein Problem, wenn das 2. Stück vom Freund, Eltern, Freu, Freundin (Dackel geht nicht) „bewirtschaftet“ wird.

Die meisten Hobbywinzer haben mit dem genauen Zählen sowieso ihre Probleme, können auch Kelter- und Tafeltrauben kaum unterscheiden. Muss am Fruchtwein liegen, an der Menge ;–))

Grüße, Dreizehn

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 17 Oktober 2009 21:52
von Traubenstolz
Das ist ja der Hammer. Das hätte ich nie gedacht, dass jemand nachzählen kommt und dass man dann 29 Stöcke roden muss. Was ein Irrsinn. Das erinnert mich stark an die Maultaschen am Bodensee oder die Entlassung wegen 2 Kassenbons. Als Bürger ist man da machtlos, man kann nur hoffen, dass so eine Verordnung mal wieder zurückgenommen wird, ähnlich wie die Krümmung in der Gurkenverordnung.

Grüße
Traubenstolz