http://de.wikipedia.org/wiki/Tafeltraube hat geschrieben:Mit Reform der EU-Weinmarktordnung vom 1. August 2000 unterliegen Tafeltrauben nicht mehr dem Weinrecht und dürfen deshalb wie anderes Obst auch (Äpfel, Birnen, Kirschen) angebaut werden (außerhalb von Weinbergsflächen, ohne Pflanzrecht). Zu beachten sind allerdings auch hier die rechtlichen Hinweise. So dürfen hier keinesfalls Sorten angepflanzt werden, die als Keltersorten klassifiziert sind (z. B. Regent oder Phoenix) Was für Regent oder Phoenix gilt, gilt auch für Portugieser, Dornfelder und Gutedel.
Heißt das jetzt, ich darf keinen Regent und Co anbauen?
gruß
Marius