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Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 13 Oktober 2009 22:45
von matzl0505
Hab gerade in einem Wikiartikel folgendes gelesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tafeltraube hat geschrieben:Mit Reform der EU-Weinmarktordnung vom 1. August 2000 unterliegen Tafeltrauben nicht mehr dem Weinrecht und dürfen deshalb wie anderes Obst auch (Äpfel, Birnen, Kirschen) angebaut werden (außerhalb von Weinbergsflächen, ohne Pflanzrecht). Zu beachten sind allerdings auch hier die rechtlichen Hinweise. So dürfen hier keinesfalls Sorten angepflanzt werden, die als Keltersorten klassifiziert sind (z. B. Regent oder Phoenix) Was für Regent oder Phoenix gilt, gilt auch für Portugieser, Dornfelder und Gutedel.

Heißt das jetzt, ich darf keinen Regent und Co anbauen?

gruß
Marius

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 14 Oktober 2009 00:05
von fibroin
Privat darfst du die schon anbauen. Verkaufe die Weine nur nicht. :schlecht:

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 14 Oktober 2009 16:36
von Traubenstolz
Man darf 100 Reben als Hobbywinzer pflanzen.

Gruß Traubenstolz

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 14 Oktober 2009 16:47
von Fruchtweinkeller

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 14 Oktober 2009 18:03
von Dreizehn
Traubenstolz hat geschrieben:Man darf 100 Reben als Hobbywinzer pflanzen.
Traubenstolz, das ist leider falsch, obwohl man es immer wieder lesen kann.

Offiziell darf man (außerhalb genehmigter Flächen/ohne Pflanzrechte) 1 ar = 100 qm bepflanzen. Die Anzahl der Stöcke ist nicht reglementiert.

Grüße, Dreizehn

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 14 Oktober 2009 20:04
von matzl0505
Jo, soweit wusste ich bescheid, aber
was soll dann der Satz bei Wikipedia:
"So dürfen hier keinesfalls Sorten angepflanzt werden, die als Keltersorten klassifiziert sind (z. B. Regent oder Phoenix)"
Der ist also schlichtweg falsch!?

gruß
Marius

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 14 Oktober 2009 20:11
von Fruchtweinkeller
Dein Zitat stammt aus dem Wikipedia-Artikel für Tafeltrauben, die frei angebaut werden dürfen. Ich denke dass durch den Satz unterstrichen werden soll dass du eben nur Tafeltrauben aber keine Keltertrauben frei anbauen darfst.

Was Big Brother Gockel so ausspuckt: Der Absatz stammt im Original von hier

www.reben.de/obstbau/

Hat da etwa jemand abgeschrieben? Ts, ts. Auch kein Gütesiegel für Wikipedia.

[Dieser Beitrag wurde am 14.10.2009 - 20:11 von Fruchtweinkeller aktualisiert]

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 14 Oktober 2009 20:36
von matzl0505
Aso, okay...etz hab ichs verstanden ?-|

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 15 Oktober 2009 04:21
von fliegenpilzler
Hallo,
Wiki ist aus Meinungen von privaten Autoren zusammengestellt worden.
Von denen kann die Mehrzahl oft nicht eine Kakao- von einer Kaffebohne unterscheiden, postet aber fleißig absolute Unwissenheiten.
Wer an solches "Wissen" daran glaubt ist selbst Schuld.
Und auch die Deutschen werden sich an EU-Gesetze gewöhnen müssen.
Wenn du also auf deinem eigenen Land 200qm Trauben anpflanzt, statt Golfrasen gesäht zu haben, geht das keinen was an.
Grüße vom
fliegenpilzler

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 15 Oktober 2009 10:44
von Fruchtweinkeller
Siehe der von mir verlinkte Thread: 1 Ar Keltertrauben sind erlaubt, das sind 100 qm.

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 15 Oktober 2009 16:32
von matzl0505
fliegenpilzler hat geschrieben:Wer an solches "Wissen" daran glaubt ist selbst Schuld.
Was möchtest du mir damit sagen??? :mrgreen:

Darf man überhaupt Keltertrauben pflanzen?

Verfasst: 17 Oktober 2009 11:46
von Traubenstolz
Dreizehn hat geschrieben: Traubenstolz, das ist leider falsch, obwohl man es immer wieder lesen kann.

Offiziell darf man (außerhalb genehmigter Flächen/ohne Pflanzrechte) 1 ar = 100 qm bepflanzen. Die Anzahl der Stöcke ist nicht reglementiert.

Grüße, Dreizehn
Hallo,

ich habe diese Information aus dem Buch "Weinbau" von Vogt/Götz. Allerdings habe ich dieses Buch 1979 gekauft und es könnte diesbezüglich schon überholt sein.

Die Autoren schreiben auf Seite 425, dass nach dem §1 des Weinwirtschaftsgesetz eine weinbergsmäßige Neuanpflanzung einer Genehmigung bedarf. Weiter schreiben sie, ich zitiere:

"Als weinbergsmäßig gilt in der Regel eine Anpflanzung, die mehr als 100 Rebstöcke umfaßt oder größer ist als ein Ar."

Ich schließe daraus, dass alles was unter der angegebenen Menge liegt nicht unter das Weinwirtschaftsgesetzt fällt. Ich glaube aber auch nicht, dass irgendjemand bei einem Hobbywinzer nachmißt oder nachzählt, so lange er sein Hobby nicht gewerblich betreibt. Wie sieht es denn aus, wenn man die Reben auf 2 verschiedenen Grundstücken anpflanzt?

Grüße
Traubenstolz