Bezeichnung >>natürlich vergoren<< auf Etikett...
Verfasst: 10 November 2010 15:48
Hallo,
ich entwerfe gerade Etiketten für meinen Kirschdessertwein der dieses WE abgefüllt werden soll... und suche noch nach einem "blumigen" Text für das Rückseitenetikett.
Wenn ich schreibe "Fruchtdessertwein aus eigener Ernte mit 14,5% natürlich vergorenem Alkohol", ist die Bezeichnung dann erlaubt?
Ich will sozusagen darauf hinweisen, daß mein Kirschwein wirklich aus Kirsch-Maische hergestellt wurde, und nicht wie bei manchen billigen gekauften Fruchtweinen aus irgendwie hergestelltem Alkohol und Fruchtaroma.
Ist die Bezeichnung "natürlich vergoren" irgendwie geschützt oder so, bzw. gibt es eine festgelegte Bedeutung hierfür? Also die Kirschen sind unbehandelt (keine Pestizide), es ist einiges an gekauftem Sauerkirschnektar drin, und als Hefe habe ich eine Reinzuchthefe (Kitzinger Portwein) benutzt.
[Dieser Beitrag wurde am 10.11.2010 - 15:57 von Kirschwein aktualisiert]
ich entwerfe gerade Etiketten für meinen Kirschdessertwein der dieses WE abgefüllt werden soll... und suche noch nach einem "blumigen" Text für das Rückseitenetikett.
Wenn ich schreibe "Fruchtdessertwein aus eigener Ernte mit 14,5% natürlich vergorenem Alkohol", ist die Bezeichnung dann erlaubt?
Ich will sozusagen darauf hinweisen, daß mein Kirschwein wirklich aus Kirsch-Maische hergestellt wurde, und nicht wie bei manchen billigen gekauften Fruchtweinen aus irgendwie hergestelltem Alkohol und Fruchtaroma.
Ist die Bezeichnung "natürlich vergoren" irgendwie geschützt oder so, bzw. gibt es eine festgelegte Bedeutung hierfür? Also die Kirschen sind unbehandelt (keine Pestizide), es ist einiges an gekauftem Sauerkirschnektar drin, und als Hefe habe ich eine Reinzuchthefe (Kitzinger Portwein) benutzt.
[Dieser Beitrag wurde am 10.11.2010 - 15:57 von Kirschwein aktualisiert]