0,5l Destille?
Verfasst: 29 September 2013 23:26
Hallo liebes Fruchtwein-Forum!
Dies ist mein erster Beitrag und Ich habe 2 Fragen an euch, da Ich mich weder auf Halbwissen verlassen noch mich mit dem Gesetz anlegen will.
1.
Ich habe eine Frage bezüglich des Branntweinmonopolgesetzes. Da ist vermerkt, dass eine Destille mit maximal 0,5l meldefrei ist.
Ich wollte rein zum privaten Genuss und aus Neugier mal eine Mais-Getreidemaische aufsetzen und kleine Mengen reifen lassen, um zu sehen
wie nahe Ich an meinen Namen komme, da ich großes Interesse daran habe eine kleine private Flasche (wenn man so will, eine "Special Reserve")
für gute Freunde und besondere Anlässe im Haus zu haben. Das soll lediglich (!) dem Eigenbedarf dienen und ausschließlich zum privaten Genuss erfolgen.
2.
Ist die Herstellung von Wein, Fruchtwein oder ähnlichen Getränken genau so eng geregelt wie die Privatdestillation? Und wenn nicht, wie würde Ich für private Zwecke mit diesem Hobby anfangen?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.
Dies ist mein erster Beitrag und Ich habe 2 Fragen an euch, da Ich mich weder auf Halbwissen verlassen noch mich mit dem Gesetz anlegen will.
1.
Ich habe eine Frage bezüglich des Branntweinmonopolgesetzes. Da ist vermerkt, dass eine Destille mit maximal 0,5l meldefrei ist.
Ich wollte rein zum privaten Genuss und aus Neugier mal eine Mais-Getreidemaische aufsetzen und kleine Mengen reifen lassen, um zu sehen
wie nahe Ich an meinen Namen komme, da ich großes Interesse daran habe eine kleine private Flasche (wenn man so will, eine "Special Reserve")
für gute Freunde und besondere Anlässe im Haus zu haben. Das soll lediglich (!) dem Eigenbedarf dienen und ausschließlich zum privaten Genuss erfolgen.
2.
Ist die Herstellung von Wein, Fruchtwein oder ähnlichen Getränken genau so eng geregelt wie die Privatdestillation? Und wenn nicht, wie würde Ich für private Zwecke mit diesem Hobby anfangen?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.