Rechtliches - Schein & Sein....

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BruderTack
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Rechtliches - Schein & Sein....

Beitrag von BruderTack »

Aloha,

die rechtlichen Aspekte der Weinbereitung wurden ja schon oft angesprochen, und wie es scheint ist der gewerbliche Vertrieb von Selbstgekältertem rechtlich nahezu nicht durchführbar.
Aber wie schaut das tatsächlich in der Praxis aus?
In Schulen spenden die Mütter selbstgebackenen Kuchen für Schulfeste, damit der Erlös aus deren Verkaufs (also der Kuchen, nicht der Mütter *g*) den Klassen zugute kommt.

Etwas ähnliches gibt es bei uns einen Ort weiter zum Weihnachtsmarkt. Da sammelt die Kirche verschiedene selbstgemachte Lebensmittel deren Verkauf einem guten Zweck zukommt. So spendet zB eine uns nahestehende ältere Dame, die für ihren guten Eierlikör bekannt ist stets mehrere Flaschen. Eierlikör ist ja nun alles andere als unbedenklich!
Mich erstaunt das über all die Jahre noch niemand diese Vorgehensweise kritisiert hat. Schließlih dürfen Gymnasiallehrer in Deutschland frei rumlaufen.. ;) (Ich hoffe es fühlt sich jetzt niemand auf den Schlips getreten *g*)

Und wie sähe es im Falle einer Untersuchung aus? Würde der Erzeuger haftbar gemacht werden, oder der Vertreiber? Oder evtl. sogar beide?

Mich interessiert dieser Sachverhalt schon eine ganze Weile, aber hauptsächlich schreibe ich weil man mich gefragt hat, ob ich nicht etwas von meinem Met zur Verfügung stellen wolle. Das täte ich gerne, aber nur wenn mich die Nächstenliebe hinterher nicht in den A... llerwertesten beißt.
Ein Mädchen und ein Glas Wein, die sind die Retter in der Not.
Denn wer nicht trinkt und wer nicht küsst der ist so gut wie tod.

dvullriede
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Beitrag von dvullriede »

BruderTack hat geschrieben: Aloha,

die rechtlichen Aspekte der Weinbereitung wurden ja schon oft angesprochen, und wie es scheint ist der gewerbliche Vertrieb von Selbstgekältertem rechtlich nahezu nicht durchführbar.
Aber wie schaut das tatsächlich in der Praxis aus?
In Schulen spenden die Mütter selbstgebackenen Kuchen für Schulfeste, damit der Erlös aus deren Verkaufs (also der Kuchen, nicht der Mütter *g*) den Klassen zugute kommt.

Etwas ähnliches gibt es bei uns einen Ort weiter zum Weihnachtsmarkt. Da sammelt die Kirche verschiedene selbstgemachte Lebensmittel deren Verkauf einem guten Zweck zukommt. So spendet zB eine uns nahestehende ältere Dame, die für ihren guten Eierlikör bekannt ist stets mehrere Flaschen. Eierlikör ist ja nun alles andere als unbedenklich!
Mich erstaunt das über all die Jahre noch niemand diese Vorgehensweise kritisiert hat. Schließlih dürfen Gymnasiallehrer in Deutschland frei rumlaufen.. ;) (Ich hoffe es fühlt sich jetzt niemand auf den Schlips getreten *g*)

Und wie sähe es im Falle einer Untersuchung aus? Würde der Erzeuger haftbar gemacht werden, oder der Vertreiber? Oder evtl. sogar beide?

Mich interessiert dieser Sachverhalt schon eine ganze Weile, aber hauptsächlich schreibe ich weil man mich gefragt hat, ob ich nicht etwas von meinem Met zur Verfügung stellen wolle. Das täte ich gerne, aber nur wenn mich die Nächstenliebe hinterher nicht in den A... llerwertesten beißt.
Vielleicht hilft dir das hier weiter in Bezug auf die Abgabe an Schulen.

www.landwirtschaft-mlr.baden-wue … index.html

Solange du Sorge trägst das die Lebensmittel einwandfrei sind ist es wohl unproblematisch wenn du die Lebensmittel an Freunde und Bekannte weitergibst. Sollte es allerdings zu gesundheitlichen Problemen kommen weil sich einer deiner Freunde ne Methanolvergiftung oder ähnliches holt dann wäre es sicherlich gut eine gute Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. ?-|
matzl0505
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Beitrag von matzl0505 »

Ich glaube hier greifen Landesgesetze. Demnach dürftest du hier 16 verschieden Vorschriften haben.
In Bayern ist es so, dass die Mütter, die in der Schule die Kuchen verkaufen, einen besonderen Schein vom Landratsamt brauchten, den man bekommt wenn man ein Seminar besucht.

gruß
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JasonOgg
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Beitrag von JasonOgg »

Nun ja, ich habe für mich beschlossen meinen Heidelbeerwein keiner Oberprima zur Verfügung zu stellen 8-)
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Bei alkoholischen Getränken kommt dazu dass der Alkoholgehalt "amtlich genau" angegeben sein muss. Beim Eierlikör könnte man noch argumentieren dass man ihn ausrechnen kann, beim selbst gemachten Wein reichen unsere Methoden nicht aus.
90% of everything is crap... Except crap. 100% of crap is crap.
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dvullriede
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Beitrag von dvullriede »

Fruchtweinkeller hat geschrieben: Bei alkoholischen Getränken kommt dazu dass der Alkoholgehalt "amtlich genau" angegeben sein muss. Beim Eierlikör könnte man noch argumentieren dass man ihn ausrechnen kann, beim selbst gemachten Wein reichen unsere Methoden nicht aus.
Ich glaube mal was von auf 0,3% genau gelesen zu haben. Die wenigstens werden zwar sowas im Heimbereich haben aber ne Destilationsanlage wie das
Vinoquant 3 liegt ja bei um die 300€ was wohl noch bezahlbar wäre. Da steht unter anderem das man damit auch den Extraktgehalt messen kann. Was ist damit genau gemeint?
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Extrakt = Summe aller im Wein gelösten Stoffe abzüglich der flüchtigen Substanzen (Glycerin, Tannin, einige Säuren, Zucker...)

Man muss immer schauen ob das eine amtlich zugelassene Messmethode ist. Einige Analytik-Labore bieten beispielsweise ein "Quick and dirty-Messpaket" an inklusive Alkoholbestimmung, weisen aber extra darauf hin dass letztere nicht verwendet werden darf für die Angabe des Alkoholgehalts.

Selbst wenn einer von uns eine "amtlich korrekte" Anlage hat: Ich bin mir nicht sicher ob jedermann die Messung durchführen darf oder ob man dafür eine Qualifikation haben muss (z.B. Ausbildung als Laborant).
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dvullriede
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Beitrag von dvullriede »

Fruchtweinkeller hat geschrieben: Extrakt = Summe aller im Wein gelösten Stoffe abzüglich der flüchtigen Substanzen (Glycerin, Tannin, einige Säuren, Zucker...)

Man muss immer schauen ob das eine amtlich zugelassene Messmethode ist. Einige Analytik-Labore bieten beispielsweise ein "Quick and dirty-Messpaket" an inklusive Alkoholbestimmung, weisen aber extra darauf hin dass letztere nicht verwendet werden darf für die Angabe des Alkoholgehalts.

Selbst wenn einer von uns eine "amtlich korrekte" Anlage hat: Ich bin mir nicht sicher ob jedermann die Messung durchführen darf oder ob man dafür eine Qualifikation haben muss (z.B. Ausbildung als Laborant).
Hört sich ganz danach an als ob Sie die Messung mit nem Vinometer machen. :D


BrStV § 3 Alkoholgehalt
(1) Der Alkoholgehalt ist der Anteil des Ethanols an der Gesamtmenge eines Gemisches.
(2) Der Alkoholgehalt wird ermittelt

1.
in Alkohol-Wasser-Mischungen als Volumenkonzentration des Ethanols bei 20 Grad Celsius

a)
mit einem Alkoholometer der Genauigkeitsklasse III nach Nummer 6 des Anhangs zu Artikel 2 der Richtlinie 76/765/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Alkoholometer und Aräometer für Alkohol (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 143), die zuletzt durch die Richtlinie 82/624/EWG (ABl. L 252 vom 27.8.1982, S. 8) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,

Da für den Vinoquant 3 ein Alkoholmeter der Genauigkeitsklasse III verwendet wird sollte das ganze in Ordnung gehen. Darüber hinaus steht da nichts weiter bezüglich wer diese Messung durchführen darf. Persönlich fände ich es auch etwas überzogen für ne "einfache" Alkoholmessung ne spezielle Ausbildung zu benötigen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn jemand was findet. Ich denke es ist einfach nur wichtig das die Messung nachher passt. Mal abgesehen davon würde es mich nicht wundern wenn das die kleineren Winzereien eh nicht so genau nehmen. Ne wirkliche Rolle spielt der genaue Wert ja vorrangig für Weinbrände wegen der Steuern.
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