Zutaten und Weingesetz

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Nic
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Zutaten und Weingesetz

Beitrag von Nic »

Hallo,

ich versuche mich gerade an meinem ersten Quitten Honig Met. Der blubbert gerade vor sich hin. Das Rezept habe ich von den Seiten des Inhabers des Forum. Jetzt steht auf den Seiten, dass die Rezepte nicht dem deutschen Weinherstellungsgesetz entspricht und demnach nur für den Eigenbedarf genutzt werden darf.

Kann mir das jemand genauer erklären, um welchen Zusatz es geht und warum?

Lieben Dank

Gruß
Nic
Nathea
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Re: Zutaten und Weingesetz

Beitrag von Nathea »

Hallo Nic,

es steht doch alles auf der Seite, die Du bereits gefunden hast, aufgeführt!

Ein Auszug:
"Honigwein ist ein Erzeugnis,das aus einem Gewichtsteil Honig mit höchstens zwei
Gewichtsteilen Wasser ohne Zusatz von Zuckerarten oder anderen süßenden Zutaten
hergestellt wird.

Zur Herstellung von Apfel-/Birnentischwein und Apfel-/Birnendessertwein werden zusätzlich verwendet:
-Iso-Glucose oder Honig(…)

Zur Herstellung von Fruchtwein,Fruchtperlwein,Fruchtschaumwein, Fruchtdessertwein und Rhabarberwein werden zusätzlich verwendet:
-Iso-Glucose oder Honig (…)

Zur Herstellung von Honigwein und Honigschaumwein werden zusätzlich verwendet:
-Hopfen,
-Gewürze

Abweichend (…) wird nur Citronensäure bis zu 3 g/l verwendet

Die Kombination von Frucht und Honig ist also prinzipiell erlaubt. Wer einen Met mit Kirsche ansetzen will, sollte also lieber einen Kirschwein mit Honig ansetzen, so kann man einige rechtliche Widrigkeiten umgehen. Der Honigwein darf nur mit maximal 3 g/l Citronensäure versetzt werden, andere Säuren sind nicht erlaubt."

Die originalen Leitsätze habe ich ganz schnell bei Google finden können: https://www.bmel.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=2

Was genau ist also Deine Frage?

Gruß,
Sylvia
Nic
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Re: Zutaten und Weingesetz

Beitrag von Nic »

Hallo

lieben Dank für die Mühe der ausführlichen Antwort. Denke jetzt verstehe ich das. Zugegeben habe das vorher trotz mehrfachen lesen das nicht verstanden und mein googeln war auch erfolglos. Dachte in den Rezepten ist grundsätzlich unzulässiges enthalten und nicht dass es um die Menge/l geht wie bei der Säure.

Dickes Danke
Nathea
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Re: Zutaten und Weingesetz

Beitrag von Nathea »

Gerne doch :-)
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