Hallo,
Ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß wie es rechtlich in der Schweiz mit der privaten Herstellung von v.A. Frucht und Honigweinen aussieht
Weinrecht in der Schweiz
Weinrecht in der Schweiz
hallo Tranquilla
Schön, mal andere Schweizer zu treffen!
Das private Herstellen und Konsumieren von Wein und Bier ist in der Schweiz natürlich erlaubt.
Hier trotzdem noch ein Link, durch den man sich durchkämpfen kann:
Gesetzessammlung Bund
Man siehe Abschnitt 817 (Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände). Besonders den link Nr.817.022.110 (Verordnung über alkoholische Getränke).
Viel Spass damit
has
Schön, mal andere Schweizer zu treffen!
Das private Herstellen und Konsumieren von Wein und Bier ist in der Schweiz natürlich erlaubt.
Hier trotzdem noch ein Link, durch den man sich durchkämpfen kann:
Gesetzessammlung Bund
Man siehe Abschnitt 817 (Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände). Besonders den link Nr.817.022.110 (Verordnung über alkoholische Getränke).
Viel Spass damit
has
Weinrecht in der Schweiz
...hab ich noch vergessen. Betreffend des Ausschankes und eventuell auch sonst gibt meines Wissens noch kantonale Regelungen (Wirtenpatent und so). Auf den entsprechenden Hompages gibt es sicherlich mehr dazu.