Verkauf selbst hergestellter Liköre

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Kaba
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Verkauf selbst hergestellter Liköre

Beitrag von Kaba »

Wenn ich selbst hergestellte Liköre (z. B. Flohmakt, Weihnachtsmarkt etc) verkaufen möchte, was muss ich dann beachten?

Benötige ich hierfür eine Gewerbekarte?

Muss ich eine genaue Feststellung des Alkoholgehaltes angeben?

Darf ich beim Verkauf eine kostenpflichtige Probe ausschenken?
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

Birgit hat es mal so für Wein zusammengefasst:

Gewerbe anmelden

Vom Ordnungsamt die Produktionsräumlichkeiten absegnen lassen.

Wein produzieren nach den Verordnungen für weinähnliche Getränke.

Den Fruchtwein entsprechend der Verordnung deklarieren.

Analyse von einem staatlich anerkanntem Labor machen lassen.

Wein verkaufen

Buchführung und Steuern abführen nicht vergessen.

Ferner solltest Du dich eingehend über die Vorschriften der Lebensmitteldeklaration und der Lebensmittelhygiene kundig machen.

Dürfte grob auch für die Herstellung von Likör und anderen Lebensmitteln gelten. Im Zweifelsfall beim Ordnungsamt nachfragen, die vermitteln ggf. weiter.
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Josef
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Verkauf selbst hergestellter Liköre

Beitrag von Josef »

Ich denke mal das der Verkauf von Likör etwas einfacher ist als der Weinverkauf. Klar müssen die Rahmenbedingungen stimmen: Gewerbe anmelden usw. Wahrscheinlich kann man aber auf die Analytik verzichten, weil man den Alkohol ja nicht selbst herstellt, sondern zukauft. (wenn man nicht selbst brennt) :schlecht:
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Fruchtweinkeller
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Beitrag von Fruchtweinkeller »

...aber man mischt und der Alkoholgehalt eines Getränks kann strafrechtlich relevant sein. Aber da bin ich mir nicht sicher. Wie gesagt, im Zweifelsfall nachfragen eh man mit einem Bein im Knast steht ;)
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Kaba
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Beitrag von Kaba »

Es ist richtig, dass wir den Likör mit Doppelkorn ansetzen.
Die Frage nach der Bestimmung des Alkoholgehalts stellt sich natürlich, weil ich nicht weiß, ob sich der Alkoholgehalt des Doppelkorn von 38 % durch die Frucht- und Zuckerzugabe verändert.

Vielen Dank Kaba
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