Lagerung und Verwertung
- Flowie91
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Re: Lagerung und Verwertung
Richtig, metreserve hat alles wichtige gesagt und mich passend korrigiert bezüglich der Freigrenze. Danke
Was, wie ich finde, extrem entscheident ist, ist, dass man lieber einmal öfter über seine Kosten und Steuern etc. drüber gucken muss.
Was ist mit Steuern? (manche treten erst bei gewissen Umsätzen auf), was ist mit Bruch, Filterverlust, Kostproben, etwaigen Rohstoffpreiserhöhungen..und und und..
Da liegt, neben dem Lebensmittelrechtlichen, das Detail!
Nicht: Eine Flasche kostet mich 5,- ich verkauf die für 8,- und hab 3 Euro....
Was, wie ich finde, extrem entscheident ist, ist, dass man lieber einmal öfter über seine Kosten und Steuern etc. drüber gucken muss.
Was ist mit Steuern? (manche treten erst bei gewissen Umsätzen auf), was ist mit Bruch, Filterverlust, Kostproben, etwaigen Rohstoffpreiserhöhungen..und und und..
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Flo
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Re: Lagerung und Verwertung
Da hat Flowie absolut recht. Ich denke es lohnt nicht wirklich, nur unter dem Aspekt, Geld für seinen Wein verlangen zu können den Weg einer Gewerbeanmeldung zu gehen. Es gehört schon auch einiges an zusätzlicher Zeit investiert, die so keiner sieht und auch nicht wirklich bezahlt wird. Und nicht immer Spaß macht, aber gemacht werden muss. Die vielen zusätzlichen Investitionskosten kommen auch so schnell nicht zurück. Egal ob Honig und/oder Fruchtweine: es ist einfach ein Nischenprodukt und spricht nur einen sehr kleinen Kreis von Personen an.
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Re: Lagerung und Verwertung
Wie darf ich jetzt die Diskussion verstehen?
Lautet die Frage: Darf ich meinen Wein an andere abgeben? Was sagt die Gewerbeaufsicht dazu?
Oder: Was sagt das Finanzamt dazu?
Oder: Lässt sich mit Fruchtwein und Co. Geld verdienen?
Dem Finanzamt ist es egal, ob Lebensmittelrecht eingehalten wird. Wer Verkaufserlöse erzielt, sollte vorsichtshalber die Kosten notieren (Arbeitsaufwand interessiert hier nicht).
Lautet die Frage: Darf ich meinen Wein an andere abgeben? Was sagt die Gewerbeaufsicht dazu?
Oder: Was sagt das Finanzamt dazu?
Oder: Lässt sich mit Fruchtwein und Co. Geld verdienen?
Dem Finanzamt ist es egal, ob Lebensmittelrecht eingehalten wird. Wer Verkaufserlöse erzielt, sollte vorsichtshalber die Kosten notieren (Arbeitsaufwand interessiert hier nicht).
- Flowie91
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Re: Lagerung und Verwertung
Das ist dem Finanzamt egal, aber nicht der Lebensmittelüberwachung. Sobald du dich mit einem Gewerbe selbstständig machst bist du den Behörden bekannt und solltest gut daran tun alles nach Vorschrift abzuwickeln. Mal abzusehen von dem langfristigen Eindruck auf deine (potenziellen) Kunden.Onza hat geschrieben:
Dem Finanzamt ist es egal, ob Lebensmittelrecht eingehalten wird.
Sogar ganz gewiss. Keine Buchung ohne Beleg heißt es nicht umsonst. Im Falle einer Betriebsprüfung muss jede Ausgabe glaubhaft nachgewiesen werden können.Wer Verkaufserlöse erzielt, sollte vorsichtshalber die Kosten notieren (Arbeitsaufwand interessiert hier nicht).
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Flo
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Re: Lagerung und Verwertung
Was für eine Diskussion? Durch die Antwort von Flowie wollte keltentrunk halt genau wissen wie das mit dem Gewerblichen Verkauf funktioniert. Ihm wurde darauf geantwortet.
Ja, Ja, und Ja. Hängt alles mit der Frage zusammen.keltentrunk hat geschrieben: erkläre doch mal das mit dem Verkauf und wie das mit dem Offiziell zusammen hängt.
würde mich total Interessieren.
Weil ich werde viel danach gefragt und lehne das bisher ab.
Re: Lagerung und Verwertung
Um Fruchtwein herzustellen und zu verkaufen brauchst du kein Gewerbe anmelden. Das ganze fällt unter Urproduktion.
Das entbindet dich natürlich nicht von allen Vorschriften und dem Finanzamt.
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- Flowie91
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Re: Lagerung und Verwertung
Definitv nichtJosef hat geschrieben:Um Fruchtwein herzustellen und zu verkaufen brauchst du kein Gewerbe anmelden. Das ganze fällt unter Urproduktion.
Das entbindet dich natürlich nicht von allen Vorschriften und dem Finanzamt.
Inwiefern ist Fruchtwein denn ein Urprodukt? Honig und Kartoffeln sind eben solche, aber kein weiterverarbeiteter Honigwein/Fruchtwein.
Eine Außnahme gibt es da bei (Trauben-)Wein, aber unter den Bereich fallen wir zu Glück eh nicht.
Mal davon ab, ist die Urproduktion dann eh hinfällig, wenn regelmäßige Einkünfte generiert werden.
Zuletzt geändert von Flowie91 am 13 Oktober 2015 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Flo
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Re: Lagerung und Verwertung
Hm - der "normale" Winzer ist ja auch "Landwirt" und würde damit unter Urproduktion fallen.
Hängt wahrscheinlich (ich rate jetzt nur) davon ab, ob der Obstbauer seine eigene Produktion weiterverarbeitet und in welchem Verhältnis die produzierte Menge von der Landfläche steht.
Ist bei "normalen" Landwirten ja auch so, dass so der Gewerbebetrieb von der Landwirtschaft abgegrenzt wird.
Hängt wahrscheinlich (ich rate jetzt nur) davon ab, ob der Obstbauer seine eigene Produktion weiterverarbeitet und in welchem Verhältnis die produzierte Menge von der Landfläche steht.
Ist bei "normalen" Landwirten ja auch so, dass so der Gewerbebetrieb von der Landwirtschaft abgegrenzt wird.
- Flowie91
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Re: Lagerung und Verwertung
Im gewissen Rahmen würde ich das auch sagen, aber das Weinrecht ist ein teilweise anderes als das unsere der Weinähnlichen Getränke.Onza hat geschrieben:Hm - der "normale" Winzer ist ja auch "Landwirt" und würde damit unter Urproduktion fallen.
Wenn ein Landwirt mit seinen Produkten regelmäßig Einküfte erzielt muss auch er, als "Urproduktler" ein Gewerbe anmelden.Ist bei "normalen" Landwirten ja auch so, dass so der Gewerbebetrieb von der Landwirtschaft abgegrenzt wird.
Frag mich nicht wo da die Grenze gezogen wird...
Hier geht es mehr darum ob er mal hier und da Oma Inge einen Sack Kartoffeln verkauft...was an sich eh keinen Kratzen würde.
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Re: Lagerung und Verwertung
Das beste Beispiel einer Urproduktion ohne forderliche Gewerbeanmeldung ist der Hobbyimker mit ein paar Beuten (Bienenstöcken)
Der darf seinen Honig, vorausgesetzt er ist richtig deklariert und hat ein MHD, auch ohne Gewerbeanmeldung verkaufen.
Wenn er jetzt aber aufstockt und immer mehr Honig produziert und verkauft (und wo da die Grenze ist, kann ich nicht sagen) dann muss auch er
ein Gewerbe anmelden und eine (zunächst) formlose EÜR am Jahresende abgeben.
Der darf seinen Honig, vorausgesetzt er ist richtig deklariert und hat ein MHD, auch ohne Gewerbeanmeldung verkaufen.
Wenn er jetzt aber aufstockt und immer mehr Honig produziert und verkauft (und wo da die Grenze ist, kann ich nicht sagen) dann muss auch er
ein Gewerbe anmelden und eine (zunächst) formlose EÜR am Jahresende abgeben.
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Re: Lagerung und Verwertung
Die Marge bei Landwirten sind "Großvieheinheiten" im Verhältnis zur bewirtschafteten Landfläche.
Bei Winzern dürft des Verhältnis entscheidend sein, wie viel Trauben selbst angebaut wurden und ob Trauben zugekauft wurden.
Bei Winzern dürft des Verhältnis entscheidend sein, wie viel Trauben selbst angebaut wurden und ob Trauben zugekauft wurden.
- Flowie91
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Re: Lagerung und Verwertung
Klingt sinnvoll würde mich auch mal InteressierenOnza hat geschrieben:Die Marge bei Landwirten sind "Großvieheinheiten" im Verhältnis zur bewirtschafteten Landfläche.
Bei Winzern dürft des Verhältnis entscheidend sein, wie viel Trauben selbst angebaut wurden und ob Trauben zugekauft wurden.
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