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Weinverkauf in kleinen Rahmen

Verfasst: 17 Oktober 2016 11:25
von Rockwell
Heute wurde bei mir von einem Restaurant angefragt ob ich nicht Lust hätte meine Weine über diese zu vermarkten.

Das es in Deutschland extrem viele Regularien gibt ist mir bewusst. Daher mache ich mir da nicht viele Hoffnungen des es im Bereich des gesetzlich möglichen liegt.

Mir stellt sich die Frage ob es überhaupt möglich ist als Privatmensch ohne Gewerbe, ohne gesonderten Räumlichkeiten zur Herstellung den Wein zu verkaufen.
Zudem das Problem der Bezeichnung. Als Met oder Honigwein darf ich diesen sobald mehr als Honig und Wasser ins Spiel kommt ja nicht mehr titulieren. Gilt selbiges für Obstweine? Was wären die gängigen Bezeichnungen um das Problem mit dem Namen zu umschiffen?

Ein entsprechender Gesetzestext wäre hilfreich :)

Re: Weinverkauf in kleinen Rahmen

Verfasst: 17 Oktober 2016 13:20
von Fruchtweinkeller
Ohne Gewerbe dürfte das nicht legal sein. Schau mal hier:

http://mag.kreativbuehne.de/2015/05/sel ... aufen.html

Bei Direktvermarktung zB auf Bauernmärkten gibt es Sonderregelungen, aber da müsste ich jetzt auch erst suchen... träfe das auf dich zu?

Re: Weinverkauf in kleinen Rahmen

Verfasst: 17 Oktober 2016 14:09
von Rockwell
Hallo FWK, wie immer danke für die schnelle Antwort!

Märkte und Co. sind nicht geplant. Es ginge hier lediglich (momentan) um den einen Fall dass das Restaurant von mir Wein verkaufen wollte.
So ein Angebot lässt das Hobbywinzerherz natürlich höher schlagen!

Da aber vorab vieles hinsichtlich Hygiene etc. eingehalten werden muss, wird das wohl ohne weiteres nicht möglich sein....