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"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 12 Oktober 2005 13:37
von Birgit
@metbiene

Wenn Du den Förstermeister am Stand verkaufen willst, wie mußt den den eigentlich deklarieren und wie genau muß deine Analytik sein, welche Messmethoden darfst Du anwenden?

Gruß Birgit

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 14 Oktober 2005 13:07
von Metbiene
@Birgit. Ich muß nochmal genau nachschauen, aber ich denke als "Fruchtwein mit Honig" müsste es ok sein. Analytik: Bei unserm 1. Auftritt noch mit Vinometer gemessen,sehr ungenau. Hab halt gehofft, dass keiner kontroliert. Habe da aber eine Nachbarin die in einem Labor arbeitet! :D . Die wird mir meine Alkohohlwerte gerne analysieren. Hat auf letztes Mal leider nicht gereicht, da sie gesehn hat, dass man den Met destillieren muss, und das ging nicht weil der Chef den ganzen Tag rumgestiefelt ist. Aber müsste demnächst klappen!

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 14 Oktober 2005 14:04
von Birgit
@metbiene

Da hätte ich aber noch ein paar Fragen.

1. Mußt Du nicht für die analysierende Person einen Sachkundenachweis erbringen?

2. Für den Alkoholgehalt ist eine Abweichung von +/- 1% erlaubt, da muß das eine Destillation sein oder?

3. Wie machst Du den Nachweis für 16g/l zuckerfreien Extrakt?

4. Wie machst Du den Nachweis für die 6g/l nicht flüchtige Säure, berechnet als Weinsäure?

5. Wie machst Du den Nachweis für die 1,2g/l flüchtige Säure, berechnet als Essigsäure?

6. Wie ist das mit der Deklarationspflicht für Sulfite. Was muß da genau auf dem Etikett stehen?

Gruß Birgit


"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 14 Oktober 2005 14:27
von fibroin
metbiene, da legt Birgit richtig den Finger in die deutsche Richtlinienwunde. Du verkaufst deinen Wein, hast nicht im Entferntesten im Sinn deine Kunden zu vergiften und begibst dich trotzdem auf Glatteis. Ich habe einmal Johannisbeerwein für einen guten Zweck gespendet und verkaufen lassen. Das laß ich inzwischen.

Kommt das Ordnungsamt und fragt nach den Analysedaten des Weins und du kannst die nicht vorweisen, bist du dran. Das Strafmaß ist mir allerdings noch nicht klar. Ich bin zwar sicher, dass viel verkauft wird in Unkenntnis, aber irgendwann packen die Behörden zu, wenn sie Geld brauchen. :?:

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 14 Oktober 2005 14:34
von Birgit
Oder wenn der Amtsleiter wechselt.

Oder ein Metdeklarierungsskandal aufgedeckt wird (gerade aktuell) und jeder in seinem Bezirk mal nachschauen will was abgeht.

Ein Nachbar neidisch ist.

usw.

Ich hab in der Richtung soviel mitbekommen ....

Und wie haben wir gerade aus der aktuellen Berichterstattung über Ebay gelernt. Unwissenheit schützt vor saftigen Strafen nicht.

Und noch eine Frage habe ich, Metbiene:

Mußt Du eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz haben? Ich frage das, weil meine Freundin Marmelade auf dem Weihnachtsbasar verkaufen will und darüber diskutiert wird, ob man das braucht.


Gruß Birgit

[Dieser Beitrag wurde am 14.10.2005 - 14:54 von Birgit aktualisiert]

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 14 Oktober 2005 19:53
von sigi
Birgit,

Fragen 1. bis 5.:
Würde ich sicherheitshalber eine Analyse bei Arauner oder einem anderen Labor machen lassen.
Dann ist man m. E. auf der sicheren Seite.... :D

Frage 6: Vor mir steht gerade ein 2004er Pfälzer Dornfelder. Auf dem Etikett viersprachig: enthält Sulfite . containes Sulfites usw
Denke dass die schon wissen was sie machen.

Gruss... Sigi

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 14 Oktober 2005 20:28
von Metbiene
Also, so langsam kriege ich es aber echt mit der Angst zu tun! Ich setze meinen Met in 50 liter Fässer an, da kann ich doch nicht von jedem Faß Analysen machen lassen,oder? Ich glaube echt dass fast keiner meiner "Met-Kollegen" auf den Mittelalterfesten davon irgendeine Ahnung hat. Muss mich mal schnellsten mit ein paar in Vebindung setzen. Bis zur Saison ist es ja noch 1/2 Jahr hin, da hab ich ja noch etwas Zeit mich ganz genau schlau zu machen. Wir kommen halt aus einer ganz anderen Richtung. Wir waren immer mit einem Verein bei Mittelalterfesten, und wollten jetzt einfach ein bischen was verkaufen. Wird wohl eh nie viel wrden, grad so um die Kosten zu decken und etwas obendrauf. Uns geht es ja nicht hauptsächlich ums Verkaufen, sondern ums beim Markt dabeisein. Gewerbe habe ich übrigens letztes Jahr schon angemeldet. 1 Woche(!) später stand auf einmal ein Mann vom Gesundheitsamt vor der Tür: Ob er mal meine Räumlichkeiten inspizieren kann?!Hab ihm dann alles gezeigt. Zur der Zeit waren es grade mal 2x 50 Liter Fässer. Hat nur gefragt ob das alles wäre. War sehr nett und hat mir sogar noch Tipps gegeben (warmen Met auf Weihnachtsmarkt usw.). Hat gemeint, wenn es ungefähr in der Größenordnung bleibt, sind meine Räume ok. Bloss falls ich viel größer werden sollte, müssten komplett geflieste Räume her.

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 14 Oktober 2005 22:17
von Birgit
Hallo Metbiene,
ich will Dir keine Angst machen, aber Du solltest dich sehr gut informieren. Mein Vorschlag, informier dich bei einem Anwalt für Lebensmittelrecht. Informationen aus zweiter Hand gelten im Ernstfall nicht und bei den Leuten die die Mittelalterstände betreiben, hab ich schon öfter den Eindruck gehabt das das Fachwissen leider nicht so weit her ist.

Wir wissen auch nicht so genau wie die Rechtslage ist, aber wir bringen nichts in Umlauf. Nur je mehr ich über dieses Thema lese desto mehr Fragen stellen sich mir.

Nach meinem heutigen Kenntnisstand kann ich Dir nur eines sagen, Du benötigst auf jedenfall eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Das gilt auch für Leute die mit deinen Weinen in welcher Art auch immer in Berührung kommen.

Wer benötigt eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

Wenn Du was herausgefunden hast melde dich doch bitte.

Gruß Birgit

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 16 Oktober 2005 17:28
von volk73
@Andreas, Birgit:

Was haltet Ihr davon den rechtlichen Teil dieser Beitragsreihe in einen neuen Thread zu verschieben, da findet man ihn doch viel leichter wieder, oder?

Eventuell bietet sich auch eine eigene Kategorie an, das Thema scheint ja nicht nur mich stark zu interessieren.

Gruß Volker

[Dieser Beitrag wurde am 16.10.2005 - 17:29 von volk73 aktualisiert]

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 16 Oktober 2005 17:55
von Fruchtweinkeller
Völlig richtig, aber leider kann ich nur den gesamten Thread verschieben, nicht einzelne Postings :(

[Dieser Beitrag wurde am 16.10.2005 - 22:28 von Fruchtweinkeller aktualisiert]

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 16 Oktober 2005 22:27
von Josef
Da würd ich doch den ganzen Thread verschieben. Um Sake geht es hier ja schon lange nicht mehr.
Bei der Rechtlichen Geschichte besteht tatsächlich Aufklärungsbedarf. Jeder der eine Flasche Fruchtwein verschenkt steht mit dem Gesetz ja bereits im Konflikt. :schlecht:
Hier wäre ein Rechtsvertreter gefragt. Haben wir bei über 400 Mitgliedern denn niemanden der sich damit auskennt, und das Juristendeutsch in Fruchtweindeutsch umsetzen kann? :|

"Sake" Reiswein und Rechtsgrundlagen zum Verkauf

Verfasst: 16 Oktober 2005 22:30
von Fruchtweinkeller
Kann wenigstens den Titel editieren und das habe ich getan. Erhöht schon einmal die ich-finde-es-wieder-Wahrscheinlichkeit.