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Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 10 Oktober 2017 22:17
von Obstler
Danke, damit kann ich es nächstes mal besser machen!

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 10 Oktober 2017 22:25
von 420
Früher habe ich meine Quitten poliert, geviertelt, Kerngehäuse (Steingehäuse) entfernt und erhitzt. Das ist mir heute aber zu viel Arbeit. klick.

Danach habe ich mir Gedanken gemacht, wie man die Quitten einfacher und schneller säubern kann. klick

Heute werden die Quitten mit einem Hochdruckreiniger gesäubert, nicht mehr erhitzt, per Rätzmühle zerkleinert, per Schleuder entsaftet und vergoren. Dabei trenne ich die Apfelquitten von den Birnenquitten, weil sie einen anderen Geshmack haben. Apfelquitte ist m.E. leckerer. Sie werden verarbeitet, wie meine Äpfel. klick

Pflaum sollte auf jeden Fall entfernt werden. Das ist m.E. wichtiger als das Erhitzen. Einen Vergleich hinsichtlich des Erhitzen habe ich bis Dato mit einer gleichen Charge nicht gemacht.

VG

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 10 Oktober 2017 23:17
von Obstler
Ok, danke für die Auskunft :clap: ! Hört sich so an, als könnte ich sie doch entsaften lassen, wenn ich sie vorher richtig sauber kriege. Endlich ein Grund für einen Kercher!

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 11 Oktober 2017 22:30
von 420
So 10 Bar gehen schon. Einfach mal ausprobieren. Ggf. dann mit der Dreckfräse und etwas großerem Abstand arbeiten. Sonst fräst Du Dir die Quitte weg. :lol:

Selber bekomme ich noch ca. 100 Quitten von meiner Arbeitskollegin. Mein eigenes Bäumchen und meine sonstige Quelle war dieses Jahr totaler Ausfall. Genau so ein Ausfall. wie bei meinen Äpfeln.

VG

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 12 Oktober 2017 07:40
von Obstler
Bei mir war's auch extrem mies, Kirsche, Äpfel, Quitten Totalausfall. Nur ein paar Birnen, vielleicht 20% vom letzten Jahr :(
Versuche auch noch Quitten zu kriegen...
VG

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 12 Oktober 2017 08:27
von JasonOgg
So ähnlich haben Fruchtwasser und ich es auch getan. Der "frische" Quittenwein muss nicht schlimm schmecken.
Fruchtweinkeller hat geschrieben: 10 Oktober 2017 22:11 Auf einer Tagung gab es mal einen Quittenwein der nicht erhitzt wurde, der hatte eine unangenehme, ätherisch-scharfe Note.
Nächstes Jahr darfst Du noch einmal probieren (oder besser in zwei, drei Jahren) ;)

Was den Geschmack angeht, vermerke es auf dem Etikett, dann ist es gewollt, bekanntgegeben und wer sich beschwert soll erst lesen lernen. Man kann es ja nett umschreiben. Nun gut, ich bin nicht sehr kreativ, aber "Kratziger als Barrique" oder so :|

Vielleicht dient ja auch folgendes als Anregung
Die Bitterstoffe im grünen Tee fördern die Speichelsekretion und die Verdauung. Äußerlich angewendet aktivieren sie die Hautfunktionen und wirken Reizungen der Haut entgegen.
besonders die äußere Anwendung :mrgreen:

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 12 Oktober 2017 08:35
von JasonOgg
Aber eigentlich finde ich es viel spannender, welche Folgen das "Inverkehrbringen" hat. 55€ sind ja wirklich nicht viel. Schließlich geht es um Lebensmittel, da hätte ich mit mehr gerechnet, insbesondere wenn Du auch Flaschen "abgibst", was immer das bedeutet ;)

Auch meine Flaschen landen in der einen oder anderen gemütlichen Runde und werden auch in der Öffentlichkeit und auch ohne mich getrunken, bisher gab es noch keinen Kläger (eher im Gegenteil :mrgreen: ).

Dürfen wir eigentlich bei der FWT Wein verkosten? Das ist doch eigentlich auch "inverkehrbringen". Ich hätte gerne die Gesichter der Amtsleute beim FWK-Testwein letztes Jahr gesehen :mrgreen: , Kommentare und Gesichter der Tagungsteilnehmer waren schon deutlich und die haben schon einiges probiert :pfeif:

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 12 Oktober 2017 09:09
von Obstler
Vielleicht schreib ich auf's Etikett 'nur zur äußerlichen Anwendung' ;)
Flaschen abgeben heisst: Ich hatte einen Stand und habe Obstweine aus der Kruke ausgeschenkt und als Flasche verkauft.
Die 55,- sind schon ok - das ist der Bonus für Fahrlässigkeit (gegenüber bewusstem Fehlverhalten).

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 12 Oktober 2017 09:52
von CaptainPatrick
Obstler hat geschrieben: 12 Oktober 2017 09:09 Vielleicht schreib ich auf's Etikett 'nur zur äußerlichen Anwendung' ;)

Dann darfst du aber vermutlich auch nicht "Fruchtwein" draufschreiben. Am besten dann sowas wie:

Körperlotion auf Fruchtweinbasis
Nur zur äußeren Anwendung bestimmt.
Nicht im Intimbereich verwenden und von Kindern und Haustieren fernhalten.

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 12 Oktober 2017 21:34
von Fruchtweinkeller
Die Fruchtweintagung ist eine Privatveranstaltung. Das hat schon eine andere Qualität als wenn man die Flaschen "in aller Öffentlichkeit" verkauft.

Re: Bußgeldbescheid wegen In-Verkehr bringen

Verfasst: 21 Oktober 2017 13:38
von Flocki
Immerhin haben sie dir ja eine vernünftige Alkoholanalyse geliefert, im Labor zahlst du 20 € dafür. Bleiben also nur 35 € Strafe :D

Das ist definitiv nur ein Schuss vor den Bug. Hätten sie dir wirklich was gewollt, hätten sie mehrere Flaschen mitgenommen, um zu prüfen, dass die die Toleranz bei der Füllmenge einhältst, die Angaben und Schriftgröße auf den Etiketten passen, der Preis richtig ausgewiesen ist (inkl. Grundpreis €/l).....