Met darfst du Ihn dennoch nennen. Entscheidend ist die Handelsbezeichnung, also Honigwein oder Honigfruchtwein.Chesten hat geschrieben:Wenn du einen Met verkaufen und auch "Met" nennen willst sind Früchte nicht zulässig ja , leider.Waidmann hat geschrieben:Das heißt für mich es sind Früchte oder Fruchtsaftzusätze eigentlich nicht zulässig. Ist es denn ohne die Zugabe von Frucht überhaupt nicht möglich MET anzusetzen?
Diese muss mit auf dem Etikett stehen. Wenn das Getränk nur aus Honig, Wasser, Hefe ist kann man es auch nur Met nennen.
Aber ich rate dir davon ab von solche "Behördenmets" sind die Zutaten nicht wert die du dafür brauchst !
Dann hast du leider noch keine Erfahrung damit. Versteh mich nicht falsch, aber ein Met ist nicht schlecht, nur weil keine Frucht in Ihm ist.
Er ist mehr deswegen verrufen, weil die großen Hersteller, die kein Herzblut in dieses Getränk legen, keine all zu große Qualität erzeugen.
Rein technisch muss bereits dann alles korrekt Bezeichnet sein, wenn das Getränk auch nur verschenkt wird... Aber da muss man sich in der Regel keine Gedanken machen denke ichWie gesagt wenn du deine Weine nicht verkaufen willst und keiner davon Tod umfällt kannst du fast alles in deine Weine tun, auch wenn nicht alles sinvolll ist was es zu kaufen gibt.
Schon, nur eben nicht bei den großen HerstellernMit der Anleitung der Homepage kannst du sogar halbtrockene oder trockene Mets herstellen sowas gibt es nicht zu kaufen !
Da stimme ich dir zu !Ein Met ala Honigweinkeller mit guten Honig ist was ganz besonders und nicht vergleichbar mit dem gekaufen Honig-Alkohol-Wasser was den Namen Met in meinen Augen nicht verdient hat.